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Großbritannien News! 'Surfen unterwegs: Wie sicher ist öffentliches WLAN?' - Verbraucherinformation der ERGO Group

Geschrieben am Montag, dem 14. November 2016 von Grossbritannien-News.de


Großbritannien Infos
PR-Gateway: Rechtliche Neuerungen und Tipps zum Schutz sensibler Daten

Am 30. November ist der Tag der Computersicherheit. Angesichts zunehmender Internet-Kriminalität ein guter Anlass für Verbraucher, sich über den Schutz ihrer Daten Gedanken zu machen. Einer von vielen relevanten Aspekten ist dabei die Nutzung von öffentlichem WLAN. Durch das im Sommer 2016 geänderte Telemediengesetz soll die Anzahl offener Hotspots in Deutschland steigen. So praktisch das auch ist: Offene Hotspots in Cafes, Hotels, Bahn- oder Flughäfen bergen Risiken, sowohl für Nutzer als auch für Anbieter. Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), und Dieter Sprott, Experte der ERGO Direkt, erläutern, was sich durch die deutsche Neuregelung ändert und was Verbraucher beachten sollten, wenn sie öffentliches WLAN nutzen.

Während in vielen anderen Ländern wie Frankreich oder Großbritannien öffentliches WLAN längst gang und gäbe ist, ist das Angebot in Deutschland noch recht überschaubar. Ein Grund dafür ist die Störerhaftung, die ihre Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat. "Störerhaftung bedeutet, dass der Inhaber eines Internetanschlusses verantwortlich ist, wenn von seinem nicht ausreichend geschützten Anschluss Urheberrechtsverletzungen ausgehen - auch, wenn er selbst nicht der Täter ist", erklärt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice). "Ein Risiko, das viele nicht auf sich nehmen wollen." Die Folge: Wer unterwegs nach einer kostenlosen Möglichkeit sucht, sich mit dem Internet zu verbinden, wird selten fündig.

Neuregelungen für Hotspot-Betreiber

Das soll das am 27. Juli 2016 angepasste Telemediengesetz ändern. Das Ziel: Den Zugang zu frei zugänglichem WLAN zu verbessern. Kernpunkt ist das Ende der Störerhaftung. Ob die Gesetzesänderung dies tatsächlich erreicht, ist allerdings unter Experten umstritten. Die Regelung enthält zwar die Aussage, dass WLAN-Betreiber für durchgeleitete fremde Inhalte nicht verantwortlich sind, wenn sie selbst nichts mit diesen zu tun hatten. Aber: Eine zunächst geplante deutlichere Absage an Unterlassungsansprüche gegen WLAN-Betreiber wurde gestrichen. Auch der Europäische Gerichtshof hat sich jüngst in einem Urteil gegen die Störerhaftung ausgesprochen. Allerdings enthält das Urteil eine wesentliche Einschränkung: Danach dürfen nationale Gesetze durchaus dafür sorgen, dass der WLAN-Betreiber nach einem Urheberrechtsverstoß durch Nutzer zur Verschlüsselung seines WLAN und zur Einrichtung eines Passwortschutzes verpflichtet wird. "Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte mit der Neufassung des Telemediengesetzes umgehen. Ob die Neuregelung WLAN-Betreibern genug Rechtssicherheit bietet, muss sich erst noch zeigen", erläutert die D.A.S. Expertin.

Risiken beim Surfen über öffentliches WLAN

Nicht nur für die Betreiber von Hotspots, auch für deren Nutzer können Risiken entstehen. "Vielen ist nicht klar, dass öffentliche Hotspots Informationen überwiegend unverschlüsselt senden", sagt Dieter Sprott, Experte der ERGO Direkt. "So können Hacker zum Beispiel sensible Daten wie Passwörter abgreifen oder Schadsoftware auf das Gerät einschleusen." Daher ist es ratsam, beim Surfen in fremden Netzen besonders vorsichtig zu sein. "So sollten Nutzer das automatische Einwählen des Geräts in verfügbare Hotspots deaktivieren und sich nur dann ins Netz einwählen, wenn sie es brauchen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich vorher über das Sicherheitsniveau des Hotspots informieren", empfiehlt der ERGO Direkt Experte. Eine verschlüsselte Übertragung erhalten Nutzer zum Beispiel über eine SSL-gesicherte Verbindung wie "https" - erkennbar an einem grünem Schloss in der Adresszeile - oder über ein Virtual Private Network (VPN). Ein VPN ermöglicht eine verschlüsselte Verbindung in ein sicheres Netzwerk. Das wiederum macht eine anonyme Kommunikation möglich.

Bankgeschäfte sind tabu

Das Abrufen vertraulicher Daten oder gar das Erledigen von Bankgeschäften in öffentlichen Netzen ist tabu. "Wenn es unvermeidbar ist, dann unbedingt eine VPN-Verbindung oder das Mobilfunknetz nutzen. Das ist zwar langsamer und kostet unter Umständen zusätzliches Geld, ist aber sicherer als das öffentliche WLAN", rät Dieter Sprott. Darüber hinaus sollten der Virenschutz und die Firewall immer auf dem aktuellen Stand sein. Und nicht zuletzt empfiehlt es sich, die Datei- und Verzeichnisfreigaben im Gerät zu überprüfen und gegebenenfalls zu deaktivieren. Schließlich ist es - je nach Konfiguration des Hotspots - möglich, dass das Gerät für andere sichtbar ist.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.525

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Folgen Sie ERGO auf Facebook und besuchen Sie das Blog "ERGO ganz nah".

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Über die ERGO Group
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den führenden Anbietern. Rund 43.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2015 nahm ERGO 17,9 Mrd. Euro an Beiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Versicherungsleistungen von 16,8 Mrd. Euro.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com
ERGO Versicherung
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980

http://www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt:
HARTZKOM GmbH
Laura Wolf
Hansastraße 17
80686 München
ergo@hartzkom.de
089 998 461-18
http://www.hartzkom.de

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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Rechtliche Neuerungen und Tipps zum Schutz sensibler Daten

Am 30. November ist der Tag der Computersicherheit. Angesichts zunehmender Internet-Kriminalität ein guter Anlass für Verbraucher, sich über den Schutz ihrer Daten Gedanken zu machen. Einer von vielen relevanten Aspekten ist dabei die Nutzung von öffentlichem WLAN. Durch das im Sommer 2016 geänderte Telemediengesetz soll die Anzahl offener Hotspots in Deutschland steigen. So praktisch das auch ist: Offene Hotspots in Cafes, Hotels, Bahn- oder Flughäfen bergen Risiken, sowohl für Nutzer als auch für Anbieter. Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), und Dieter Sprott, Experte der ERGO Direkt, erläutern, was sich durch die deutsche Neuregelung ändert und was Verbraucher beachten sollten, wenn sie öffentliches WLAN nutzen.

Während in vielen anderen Ländern wie Frankreich oder Großbritannien öffentliches WLAN längst gang und gäbe ist, ist das Angebot in Deutschland noch recht überschaubar. Ein Grund dafür ist die Störerhaftung, die ihre Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat. "Störerhaftung bedeutet, dass der Inhaber eines Internetanschlusses verantwortlich ist, wenn von seinem nicht ausreichend geschützten Anschluss Urheberrechtsverletzungen ausgehen - auch, wenn er selbst nicht der Täter ist", erklärt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice). "Ein Risiko, das viele nicht auf sich nehmen wollen." Die Folge: Wer unterwegs nach einer kostenlosen Möglichkeit sucht, sich mit dem Internet zu verbinden, wird selten fündig.

Neuregelungen für Hotspot-Betreiber

Das soll das am 27. Juli 2016 angepasste Telemediengesetz ändern. Das Ziel: Den Zugang zu frei zugänglichem WLAN zu verbessern. Kernpunkt ist das Ende der Störerhaftung. Ob die Gesetzesänderung dies tatsächlich erreicht, ist allerdings unter Experten umstritten. Die Regelung enthält zwar die Aussage, dass WLAN-Betreiber für durchgeleitete fremde Inhalte nicht verantwortlich sind, wenn sie selbst nichts mit diesen zu tun hatten. Aber: Eine zunächst geplante deutlichere Absage an Unterlassungsansprüche gegen WLAN-Betreiber wurde gestrichen. Auch der Europäische Gerichtshof hat sich jüngst in einem Urteil gegen die Störerhaftung ausgesprochen. Allerdings enthält das Urteil eine wesentliche Einschränkung: Danach dürfen nationale Gesetze durchaus dafür sorgen, dass der WLAN-Betreiber nach einem Urheberrechtsverstoß durch Nutzer zur Verschlüsselung seines WLAN und zur Einrichtung eines Passwortschutzes verpflichtet wird. "Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte mit der Neufassung des Telemediengesetzes umgehen. Ob die Neuregelung WLAN-Betreibern genug Rechtssicherheit bietet, muss sich erst noch zeigen", erläutert die D.A.S. Expertin.

Risiken beim Surfen über öffentliches WLAN

Nicht nur für die Betreiber von Hotspots, auch für deren Nutzer können Risiken entstehen. "Vielen ist nicht klar, dass öffentliche Hotspots Informationen überwiegend unverschlüsselt senden", sagt Dieter Sprott, Experte der ERGO Direkt. "So können Hacker zum Beispiel sensible Daten wie Passwörter abgreifen oder Schadsoftware auf das Gerät einschleusen." Daher ist es ratsam, beim Surfen in fremden Netzen besonders vorsichtig zu sein. "So sollten Nutzer das automatische Einwählen des Geräts in verfügbare Hotspots deaktivieren und sich nur dann ins Netz einwählen, wenn sie es brauchen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich vorher über das Sicherheitsniveau des Hotspots informieren", empfiehlt der ERGO Direkt Experte. Eine verschlüsselte Übertragung erhalten Nutzer zum Beispiel über eine SSL-gesicherte Verbindung wie "https" - erkennbar an einem grünem Schloss in der Adresszeile - oder über ein Virtual Private Network (VPN). Ein VPN ermöglicht eine verschlüsselte Verbindung in ein sicheres Netzwerk. Das wiederum macht eine anonyme Kommunikation möglich.

Bankgeschäfte sind tabu

Das Abrufen vertraulicher Daten oder gar das Erledigen von Bankgeschäften in öffentlichen Netzen ist tabu. "Wenn es unvermeidbar ist, dann unbedingt eine VPN-Verbindung oder das Mobilfunknetz nutzen. Das ist zwar langsamer und kostet unter Umständen zusätzliches Geld, ist aber sicherer als das öffentliche WLAN", rät Dieter Sprott. Darüber hinaus sollten der Virenschutz und die Firewall immer auf dem aktuellen Stand sein. Und nicht zuletzt empfiehlt es sich, die Datei- und Verzeichnisfreigaben im Gerät zu überprüfen und gegebenenfalls zu deaktivieren. Schließlich ist es - je nach Konfiguration des Hotspots - möglich, dass das Gerät für andere sichtbar ist.

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