ERGO-Verbrauchertipps 'Selbstbestimmt im Alter: Mit der richtigen Vorsorge'
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Großbritannien Frage


Gesetzliche Pflegeversicherung reicht oft nicht aus

Auch junge Menschen können unversehens zum Pflegefall werden, etwa nach einem schweren Verkehrsunfall oder einem Schlaganfall. Immer ist ein solches Ereignis ein Wendepunkt im Leben einer Familie, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. "Betroffene und Angehörige sind von der Situation zunächst oft überfordert und müssen neben dem gravierenden Schicksalsschlag auch die wirtschaftlichen Folgen verkraften." Wer mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorgesorgt hat, kann die Belastungen für alle Beteiligten deutlich reduzieren. "Denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt, je nach Grad der Pflegebedürftigkeit, nur einen gewissen Grundbedarf - meist liegen die Mittel jedoch unter dem tatsächlichen Pflegeaufwand", so die Experten der DKV. Dadurch bleiben selbst pflegende Angehörige, die durch die Pflegeversicherung bezuschusst werden, oft noch nebenbei erwerbstätig.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

www.dkv.com

Eigene Wünsche regeln - die Patientenverfügung

Laut Umfragen möchten über 80 Prozent der Deutschen selbst über die Einleitung lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden - und verfassen deshalb vorsorglich eine so genannte Patientenverfügung. Sie gibt vor, wie bzw. wie lange der Betroffene im Falle einer schweren Erkrankung therapiert werden will, falls er sich dazu nicht mehr äußern kann. "Das Abfassen einer solchen Verfügung ist allerdings nicht ganz einfach", wissen die Experten der DKV. Denn: "Der Verfasser muss dabei so konkret wie möglich werden - Aussagen wie 'ich möchte nicht an Apparaten hängen' erschweren dem Arzt im Ernstfall die Entscheidung." Der Wille des Patienten ist seit der Neufassung des Patientenverfügungsgesetzes im Herbst 2009 für Ärzte verbindlich. Ältere Verfügungen sind zwar trotz neuer Rechtslage gültig, sollten aber generell von Zeit zu Zeit überprüft werden, raten die DKV-Experten. Damit das Dokument im Ernstfall zuverlässig gefunden wird, ist eine Hinterlegung der Urkunde beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sinnvoll. Wer keine Angehörigen hat, die sich um die Durchsetzung der Verfügung kümmern, erhält Hilfe von der gemeinnützigen Bundeszentrale für Patientenschutz.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

www.dkv.com

Vorsorgevollmachten sichern zusätzlich ab

Weniger bekannt, aber genauso wichtig wie die Patientenverfügung, ist die Errichtung einer Vorsorgevollmacht, raten die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung: "Sie ergänzt die Patientenverfügung, indem sie eine Vertrauensperson bestimmt, die im Ernstfall für den Betroffenen handlungsfähig ist. Selbst nahe Familienangehörige können nämlich ohne entsprechende Ermächtigung nicht tätig werden." Wichtig ist im Vorfeld eine solide Beratung durch die örtliche Betreuungsbehörde, einen Anwalt oder Notar. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig, kann aber im Streitfall hilfreich sein. Was viele nicht wissen: Die Vollmacht braucht nicht beim Notar hinterlegt werden - wer sie wirklich braucht, ist der Bevollmächtigte. "Nur wenn dieser im Besitz der Urkunde ist, kann er auch im Namen des Vollmachtgebers handeln", so ein Hinweis der DKV-Experten. Dies gilt auch bei einer Kontovollmacht sowie der so genannten postmortalen Vollmacht. Sie erlaubt im Todesfall die Fortführung der Geschäfte durch einen Bevollmächtigten, so lange das Erbe noch nicht endgültig geklärt ist.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

www.dkv.com

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.

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Über die DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Die DKV ist europäischer Marktführer in der privaten Krankenversicherung und seit über 80 Jahren mit bedarfsgerechten und innovativen Produkten Vorreiter der Branche. Das Unternehmen Gesundheit!® bietet Kranken- und Pflegeversicherungsschutz, Gesundheitsservice und medizinische Versorgung aus einer Hand. Über vier Millionen Kunden in Deutschland vertrauen der DKV, die 2009 Beitragseinnahmen in Höhe von 3,8 Mrd. Euro erzielte. International ist die Marke DKV in Belgien, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Spanien und Schweden vertreten.
Die DKV ist der Spezialist für Krankenversicherung der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

Mehr unter www.dkv.com

Über die ERGO Versicherungsgruppe AG

Mit 19 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Über 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Heute vertrauen über 40 Millionen Kunden der Kompetenz und Sicherheit der ERGO und ihrer Experten in den verschiedenen Geschäftsfeldern; allein in Deutschland sind es 20 Millionen Kunden. Ihnen bietet ERGO integrierte Versicherungs- und Dienstleistungskonzepte für ihre individuellen Bedürfnisse.

Mehr unter www.ergo.com

ERGO Versicherungsgruppe AG
Dr. Monika Stobrawe
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
0211/477-5570

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Pressekontakt:
HARTZKOM GmbH
Sabine Gladkov
Anglerstr. 11
80339
München
ergo@hartzkom.de
089/998 461-0
http://hartzkom.de



Gesetzliche Pflegeversicherung reicht oft nicht aus

Auch junge Menschen können unversehens zum Pflegefall werden, etwa nach einem schweren Verkehrsunfall oder einem Schlaganfall. Immer ist ein solches Ereignis ein Wendepunkt im Leben einer Familie, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. "Betroffene und Angehörige sind von der Situation zunächst oft überfordert und müssen neben dem gravierenden Schicksalsschlag auch die wirtschaftlichen Folgen verkraften." Wer mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorgesorgt hat, kann die Belastungen für alle Beteiligten deutlich reduzieren. "Denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt, je nach Grad der Pflegebedürftigkeit, nur einen gewissen Grundbedarf - meist liegen die Mittel jedoch unter dem tatsächlichen Pflegeaufwand", so die Experten der DKV. Dadurch bleiben selbst pflegende Angehörige, die durch die Pflegeversicherung bezuschusst werden, oft noch nebenbei erwerbstätig.

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Eigene Wünsche regeln - die Patientenverfügung

Laut Umfragen möchten über 80 Prozent der Deutschen selbst über die Einleitung lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden - und verfassen deshalb vorsorglich eine so genannte Patientenverfügung. Sie gibt vor, wie bzw. wie lange der Betroffene im Falle einer schweren Erkrankung therapiert werden will, falls er sich dazu nicht mehr äußern kann. "Das Abfassen einer solchen Verfügung ist allerdings nicht ganz einfach", wissen die Experten der DKV. Denn: "Der Verfasser muss dabei so konkret wie möglich werden - Aussagen wie 'ich möchte nicht an Apparaten hängen' erschweren dem Arzt im Ernstfall die Entscheidung." Der Wille des Patienten ist seit der Neufassung des Patientenverfügungsgesetzes im Herbst 2009 für Ärzte verbindlich. Ältere Verfügungen sind zwar trotz neuer Rechtslage gültig, sollten aber generell von Zeit zu Zeit überprüft werden, raten die DKV-Experten. Damit das Dokument im Ernstfall zuverlässig gefunden wird, ist eine Hinterlegung der Urkunde beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sinnvoll. Wer keine Angehörigen hat, die sich um die Durchsetzung der Verfügung kümmern, erhält Hilfe von der gemeinnützigen Bundeszentrale für Patientenschutz.

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