OLG Dresden verurteilt Clerical Medical zum Schadensersatz bei fremdfinanziertem Anlagemodell
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Großbritannien Infos


Der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Dresden hat als erstes deutsches Oberlandesgericht am 19.11.2010 (Az. 7 U 1358/09) die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical zum Schadensersatz im Zusammenhang mit einer darlehensfinanzierten Lebensversicherung verurteilt.

Tausende von Anlegern haben sich an fremdfinanzierten Rentenmodellen beteiligt, bei denen Kredite aufgenommen und in Versicherungspolicen des britischen Versicehrers Clerical Medical investiert wurden. Heute stellen sich die als sichere Altersvorsroge angepriesenen Modelle als Verlustgeschäft mit teilweise ruinösen Auswirkungen für die Anleger dar.

Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. November 2010 weckt Hoffnung, denn erstmals verurteilte ein Oberlandesgericht Clerical Medical zu Schadenersatz. Das Gericht stellte in den Urteilsgründen fest, dass sich Clerical Medical das Verhalten des Vermittlers gemäß § 278 BGB zurechnen lassen müsse.

In dem entschiedenen Fall gelangte das Oberlandesgericht nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung, dass eine Aufklärungspflichtverletzung vorliege, weil der Vermittler der Klägerin im Rahmen der Vertragsverhandlungen wesentliche Umstände des streitgegenständlichen Versicherungsvertrages unzutreffend dargestellt hat, nämlich, dass es sich bei den in den Antrag aufgenommenen Auszahlungsbeträgen - anders als in den Versicherungsbedingungen vorgesehen - um feste Zahlungszusagen von Clerical Medical handelt. Die insoweit bei der Klägerin bestehende Fehlvorstellung habe der Vermittler noch manifestiert, indem er die Auszahlungsbeträge an den Darlehensraten orientiert und mehrfach gegenüber der Klägerin - auch auf ihre Nachfrage hin - erklärt hat, dass damit - was letztlich unzutreffend war - ein Risiko bezogen auf die darlehensfinanzierte Lebensversicherung nicht bestünde. Für den Heidelberger Fachanwalt Mathias Nittel ist dies kein Einzelfall: "Die Schilderungen zahlreicher meiner Mandanten sind ähnlich gelagert, das Modell wurde als völlig sicher und risikolos dargestellt."

Das OLG verurteilte Clerical Medical daher dazu, die Klägerin von den Verbindlichkeiten bei der finanzierenden Bank freizustellen.

Da das OLG Dresden die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat, besteht die Chance, dass dieser die für viele Fälle fremdfinanzierter Rentenmodelle unter Einbeziehung von Produkten von Clerical Medical grundsätzlich entscheidet und damit Rechtssicherheit für viele Anleger einkehrt.

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Tausende von Anlegern haben sich an fremdfinanzierten Rentenmodellen beteiligt, bei denen Kredite aufgenommen und in Versicherungspolicen des britischen Versicehrers Clerical Medical investiert wurden. Heute stellen sich die als sichere Altersvorsroge angepriesenen Modelle als Verlustgeschäft mit teilweise ruinösen Auswirkungen für die Anleger dar.

Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. November 2010 weckt Hoffnung, denn erstmals verurteilte ein Oberlandesgericht Clerical Medical zu Schadenersatz. Das Gericht stellte in den Urteilsgründen fest, dass sich Clerical Medical das Verhalten des Vermittlers gemäß § 278 BGB zurechnen lassen müsse.

In dem entschiedenen Fall gelangte das Oberlandesgericht nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung, dass eine Aufklärungspflichtverletzung vorliege, weil der Vermittler der Klägerin im Rahmen der Vertragsverhandlungen wesentliche Umstände des streitgegenständlichen Versicherungsvertrages unzutreffend dargestellt hat, nämlich, dass es sich bei den in den Antrag aufgenommenen Auszahlungsbeträgen - anders als in den Versicherungsbedingungen vorgesehen - um feste Zahlungszusagen von Clerical Medical handelt. Die insoweit bei der Klägerin bestehende Fehlvorstellung habe der Vermittler noch manifestiert, indem er die Auszahlungsbeträge an den Darlehensraten orientiert und mehrfach gegenüber der Klägerin - auch auf ihre Nachfrage hin - erklärt hat, dass damit - was letztlich unzutreffend war - ein Risiko bezogen auf die darlehensfinanzierte Lebensversicherung nicht bestünde. Für den Heidelberger Fachanwalt Mathias Nittel ist dies kein Einzelfall: "Die Schilderungen zahlreicher meiner Mandanten sind ähnlich gelagert, das Modell wurde als völlig sicher und risikolos dargestellt."

Das OLG verurteilte Clerical Medical daher dazu, die Klägerin von den Verbindlichkeiten bei der finanzierenden Bank freizustellen.

Da das OLG Dresden die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat, besteht die Chance, dass dieser die für viele Fälle fremdfinanzierter Rentenmodelle unter Einbeziehung von Produkten von Clerical Medical grundsätzlich entscheidet und damit Rechtssicherheit für viele Anleger einkehrt.

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